Ihre Tierheilpraxis in Sauerlach
- Tier im Einklang mit der Natur -

PREISLISTE für TIERHEILBEHANDLUNG / ERNÄHRUNGSBERATUNG:
Termin vor Ort: Vergütung für Tierheilbehandlung und / oder Ernährungsberatung erfolgt nach zeitlichem Aufwand (für Erstgespräch, Folgegespräch, Beratung (persönlich / telefonisch / schriftlich), Anamnese, Untersuchung, Versorgung, Ausarbeitung von Therapieplan und / oder Ernährungsplan):
Stundensatz 69,00 € 
Zusatzkosten für Material nach Verbrauch, Präparate nach Verabreichung, Labor gem. Preisliste für Tierbesitzer, Auszug aus Krankenakte (Seitenkopie A4 á 0,80 €)

Hausbesuche: zusätzliche Anfahrtspauschale innerhalb von 5 km Umkreis der Praxis in Sauerlach 10,00 € / jeder weitere km 1,20 €


Online-Sprechstunde: 46 € / 40 Minuten


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s):

1. Vertragsgegenstand (keine Behandlung von Nutztieren): Die AGB‘s regeln Beratung, Anamnese, Untersuchung und Diagnose sowie ganzheitliche (alternative) naturheilkundliche Behandlung von Haus- und Kleintieren mit dem Ziel, die Selbstregulation des Organismus zu aktivieren und zu stärken, sowie den Genesungsprozess bis hin zum natürlichen Heilungsverlauf zu lenken. Der Tierheilpraktiker erbringt dabei seine Dienste gegenüber dem Tierhalter / Tierbesitzer in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie anwendet.
2. Grenzen der Naturheilkunde, Therapiefreiheit: Der Tierheilpraktiker berät den Tierhalter / Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile und verweist ggf. auf einen Tierarzt. Der Tierheilpraktiker trifft die Wahl der anzuwendenden Therapien.
Die angebotenen Therapiemöglichkeiten sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und schulmedizinisch nicht anerkannt. Ein Heilerfolg wird nicht zugesichert. Im Einzelfall soll eine laufende Behandlung durch den Tierarzt nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine notwendige tierärztliche Behandlung hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt dabei ganz beim Tierhalter / Tierbesitzer.
3. Vertragsschluss: Der Behandlungsvertrag nach § 611 BGB kommt als Dienstvertrag zustande, wenn der Tierhalter / Tierbesitzer das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Tierheilkunde auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann.
4. Terminvereinbarung/Stornoklausel: Im Regelfall wird ein fester Behandlungstermin mit dem Tierheilpraktiker vereinbart. Dies erfolgt in der Regel per Telefon, Messengerdienste oder Mail. Alle Termine, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Tierbesitzer mit 138,00 € in Rechnung gestellt.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen; Selbstzahlerklausel; gesonderte Vergütung: Der Tierheilpraktiker erhält für seine Dienstleistungen ein Honorar, wobei kein bestimmter Erfolg geschuldet wird. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Tierhalter / Tierbesitzer vereinbart sind, gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Materialkosten sind gesondert zu vergüten. Laborleistungen, Tierarzneimittel und Ergänzungsfuttermittel sind gesondert zu vergüten, da sie in der Regel Leistungen Dritter sind.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse wird hiermit ausgeschlossen.
Alle Leistungen werden bei der ersten Beratung / Behandlung in bar bezahlt und entsprechend durch den Tierheilpraktiker quittiert. Ab der zweiten Beratung / Behandlung werden die Leistungen gegen Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto erbracht.
Alle erbrachten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen.
Die Pflicht zur vollständigen Bezahlung des Honorars erfolgt unabhängig vom Bestehen einer privaten Tierbehandlungskostenversicherung. Die Übernahme von Kosten durch die private Tierbehandlungsversicherung hängt vom jeweiligen Versicherungstarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Etwaige Laborrechnungen sind gesondert gegenüber dem Labor zu begleichen.
6. Berufshaftpflicht; Haftungsklausel; wechselseitige Haftung; Gefährdungshaftung: Der Tierheilpraktiker hat für die ausgeübte Tätigkeit als Tierheilpraktiker und Ernährungsberater für Hunde und Katzen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Deren Haftung für leicht fahrlässige (unabsichtliche) Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Tieres und des Tier- halters / Tierbesitzers.
Zudem wird der Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen haftet der Tierhalter / Tierbesitzer für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung, Praxiseinrichtung, durch ihn oder sein Tier verursacht werden als Gefährdungshaftung unmittelbar und in voller Höhe.
7. Ausschließliche Anwendung von Tierarzneimitteln erfolgt nach Maßgabe des § 50 TAMG.
Die Anwendung von Ergänzungsfuttermitteln ist je nach Therapiekonzept und therapeutischer Erforderlichkeit Bestandteil des Vertrages.
Einige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Euthanasie, Operationen oder Diagnostik durch Bildgebung sind dem Tierarzt vorbehalten. Sie sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
8. Hinweise zum Datenschutz; Verschwiegenheit: Der Tierhalter / Tierbesitzer wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass gemäß seiner Einwilligung seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Be- und Verarbeitung dieser Daten, zur Erfüllung dieses Vertrages nach Maßgabe der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erhoben, gespeichert, verarbeitet, und ggf. zur Erfüllung dieses Vertragen an Dritte (Labore) weiter gegeben werden. Der Tierhalter / Tierbesitzer hat Anspruch auf kostenfreie Löschung, Sperrung oder Berichtigung dieser personenbezogenen Daten, und ein Recht auf kostenfreie Auskunft darüber, welcher Daten erhoben und gespeichert worden sind.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der vertraglichen Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach entsprechender schriftlicher Einwilligung durch den Tierhalter / Tierbesitzer davon entbunden werden.
Soweit der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die vertragliche Schweigepflicht.
Der Tierhalter / Tierbesitzer hat das Recht, ganz oder auszugsweise die Behandlungsdokumentation seines Tieres zu erhalten, welcher gemäß gültigen Preisliste honorarpflichtig ist. Die Unterlagen werden zehn Jahre in der Tierheilpraxis aufbewahrt. Die Einsichtnahme in den Praxisräumlichkeiten ist kostenfrei.